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Allgemeine Geschäftsbedingungen CMS, Sudhaus & Partner GmbH

 

1. Allgemeines 
1.1 Alle Verträge, Absprachen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Firma CMS, Sudhaus & Partner GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) Dritten bzw. an Dritte (nachfolgend „Auftraggeber“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer widersprochen wird. Abweichende oder ergänzende Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer ausdrücklichen, Vereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform. Auch der Verzicht auf die Textform kann nur aufgrund einer Vereinbarung in Textform erfolgen. 
2. Vertragsschluss 
2.1 In Prospekten, Anzeigen, Preislisten, sonstigen Werbematerialien oder Websites enthaltene Angaben vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich und können zeitlich begrenzt werden. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. 
2.2 Ein Vertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform. 
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird. 
3. Liefertermine und Fristen 
3.1 Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer im Einzelfall in ‚Textform als Fixtermine bestätigt worden sind. Die Einhaltung eines jeden Liefertermins oder einer Frist durch Auftragnehmer setzt voraus, dass der Auftragnehmer sämtliche vom Auftraggeber zu beschaffenden Informationen und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zugegangen sind. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehenen Ereignissen, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend. 
3.2 Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Auftraggeber übergegangen bzw. das bestellte Produkt/Leistung abgenommen ist. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Produktes oder der Leistung auf die den Transport durchzuführende Person oder Einrichtung über. Dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel des Auftragnehmers, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 
3.3 Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Auftraggeber danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Auftragnehmers vorliegt. 
3.4 Der Auftragnehmer ist jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. 
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung, noch eine etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch den Auftragnehmer haben einen Einfluss auf den Gefahrenübergang gemäß Ziffer 3.2. 
3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - entbinden den Auftragnehmer für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht. 
3.7 Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor Laufzeitende für alle Hostingprodukte. Wird nicht innerhalb dieser Frist in Textform gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch für 12 Monate. 
4. Dienst- und Beratungsleistungen 
4.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB durchführt, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht. 
4.2 Die Abrechnung von Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit ist hierbei 15 Minuten. Sollte der tatsächlich erbrachte zeitliche Aufwand unter den jeweils vollen 15 Minuten liegen, wird die Zeitabrechnung nach oben hin aufgerundet. Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Stundensatz vereinbart, zu dem der Auftraggeber Dienst -und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss verbindlich. 
4.3. Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung vom Auftragnehmer zu Grunde gelegte Systemumgebung eine Durchführung zum Festpreis zulässt. Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund der oben genannten Gründe oder durch mangelhafte Mitwirkung durch den Auftraggeber nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden können, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich. In diesem Falle werden die Parteien eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht. 
4.4 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Support und Wartungsleistungen im eigenen Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Falls in diesem Falle ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Drittdienstleister abgeschlossen wird, ergeben sich alle rechtlichen Ansprüche des Auftraggebers hinsichtlich Dienst- und Beratungsleistungen allein aus diesem Vertragsverhältnis und sind direkt gegenüber dem Drittdienstleister geltend zu machen. 
5. Mitwirkungspflichten, Abwerbung 
5.1 Um die vertragsgemäße Erfüllung durch den Auftragnehmer zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftraggeber ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass der Auftragnehmer rechtzeitig, d. h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen. sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation) für welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll. 
5.2 Gegebenenfalls hat der Auftraggeber bei bestimmten Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer kompetente Mitarbeiter, die mit der EDV-Anlage und der IT-Infrastruktur des Auftraggebers vertraut sind, als Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen. 
5.3 Soweit dem Auftraggeber vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen. 
5.4 Bei bestimmten Dienstleistungen werden auf Wunsch des Auftraggebers Angriffe auf die Systemumgebung simuliert (z.B. Hackerangriffe). In diesen Fällen wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber ausdrücklich dazu berechtigt, auf die IT-Infrastruktur des Auftraggebers zuzugreifen, soweit dies für die Erbringung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist. Für diese Fälle weist der Auftragnehmer ausdrücklich auf das Risiko hin, dass Daten innerhalb der IT-Infrastruktur geschädigt oder gelöscht werden können. Der Auftraggeber stellt aus diesen Gründen sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von dem Auftragnehmer ein Backup systemrelevanter Daten erfolgt. 
5.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, den bei ihm eingesetzten Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Auftraggeber zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe, die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird, vereinbart. 
6. Softwareüberlassungsbedingungen 
6.1 Ist Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, so gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die erworbene Software des Auftragnehmers oder Fremdsoftware zum internen Gebrauch zu nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf eine ordnungsgemäße Nutzung für den bestimmungsgemäßen Zweck. Gleiches gilt für die dazugehörende Dokumentation einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen. Im Falle einer befristeten Überlassung enden diese Rechte nach Ablauf der Frist. Alle sonstigen Rechte an der Software und an der Dokumentation einschließlich nachträglicher Ergänzungen bleiben beim Auftragnehmer bzw. dem jeweiligen Softwarehersteller. 
6.2 Der Auftragnehmer kann seine Softwareprodukte jederzeit aktualisieren oder überarbeiten. Nimmt der Auftraggeber entsprechende Aktualisierungen nicht in Anspruch, so kann er sich nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser Mangel durch eine angebotene Programmaktualisierung hätte beseitigt werden können. 
6.3 Setzt der Auftraggeber nach ausdrücklichem Hinweis von des Auftragnehmers auf mögliche Risiken Testversionen von Software (Betaversionen, Pilotversionen, OpenSource Software, o.Ä.) ein, so geschieht dies auf sein eigenes Risiko. Bei solchen Versionen können Fehlfunktionen und Datenverluste auftreten, was der Auftraggeber akzeptiert. Der Auftragnehmer übernimmt für derartige Produkte weder Gewährleistung noch sonstige Haftung gleich welcher Art. 
6.4 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die gelieferte Software und Dokumentation sowie etwaige Ergänzungen ohne die vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellcode ist nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform. 
6.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den im Original enthaltenen besonderen Hinweis auf Urheberrechtsschutz und andere Rechtsvorbehalte auf anzufertigenden Kopien ebenfalls anzubringen. 
7. Preise, Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der Auftragsbestätigung in Textform. Für Nachbestellungen des Auftraggebers sind diese Preise nicht verbindlich. Preisangaben sind in der Regel Nettopreise frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Umsatzsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden Reise- und Übernachtungskosten. 
7.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen an den Auftragnehmer ab Rechnungsdatum innerhalb von 7 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Der Auftraggeber kommt nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung und Fristsetzung bedarf. Rechnungen für Reparaturen sind sofort zur Zahlung fällig. 
7.3 Alle Forderungen des Auftragnehmers einschließlich derjenigen, für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn ein Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig über längere Zeit einzelne Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers bei der Geschäftsabwicklung nicht einhält oder der Auftragnehmer nach Beginn der Geschäftsbeziehung eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt wird. Darüber hinaus ist in diesen Fällen der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen besondere Sicherheitsleistung zu erbringen. Sind Vorauszahlungen oder besondere Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nicht erbracht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Falle ausgeschlossen. 
7.4 Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert. 
8. Rücktritt 
8.1 Ein generelles Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet der Auftragnehmer dennoch auf Wunsch des Auftraggebers einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, ist ein angemessener Betrag als Aufwandsentschädigung vom Auftraggeber zu tragen, der vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt wird. 
8.2 Tritt der Auftraggeber vor der Installation von Systemen wirksam zurück, so ist für bis dahin anfallende Arbeiten eine Rücktrittspauschale zuzüglich ein Entgelt für konkret angefallene Dienstleistungen des Auftragnehmers (wie Programmierung, Konfiguration etc.) zu zahlen. Die Rücktrittspauschale beläuft sich bei Softwareprodukten auf 20% des vertraglich vereinbarten Preises, mindestens jedoch auf 250,00 EUR, bei Hardwareprodukten auf 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Nach der Lieferung kann der Auftraggeber weder ganz noch teilweise von einem Auftrag zurücktreten. 
9. Eigentumsvorbehalt 
9.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an von ihm gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor. Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen des Auftragnehmers, die im Vorfeld eines Vertragsschlusses einem Auftraggeber überlassen werden, dürfen weder anderweitig benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. 
Zugangsdaten für Websites, die vom Auftraggeber für den Auftragnehmer erstellt wurden, werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, nachdem dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
9.2 Jede Verarbeitung der vom Auftragnehmer gelieferten Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt für den Auftragnehmer, ohne dass dem Auftragnehmer daraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindungen von im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Produkten mit anderen Waren steht dem Auftragnehmer das Allein- oder Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte des Auftragnehmers. Der Auftraggeber wird die im Allein- oder Miteigentum des Auftragnehmers stehenden Vorbehaltsprodukte für den Auftragnehmer mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. 
9.3 Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Auftraggebers gestattet. Andere, die Rechte des Auftragnehmers gefährdende Verfügungen (insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen), sind unzulässig. 
9.4 Die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit Vorbehaltsprodukten zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an den Auftragnehmer ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, gegebenenfalls auch nach einer Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche aus dem Kaufpreis daraus ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteiles des Auftragnehmers an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Auftraggeber ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Auftragnehmer kann den Abnehmern des Auftraggebers die Abtretung jederzeit anzeigen. 
9.5 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an den Auftragnehmer abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Auftraggeber. 
9.6 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Die Ausübung dieses Rechtes durch den Auftragnehmer gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung, wenn der Auftragnehmer dieses ausdrücklich mitteilt. 
9.7 Der Auftragnehmer wird die Sicherheiten auf Wunsch des Auftraggebers insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 
10. Abnahme
Im Falle von Werkverträgen erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber durch die Nutzungsaufnahme, nachdem er das Produkt zuvor innerhalb angemessener Frist testen konnte. Nach Ablauf der Frist gilt das Produkt als abgenommen und der Auftraggeber hat den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Als angemessene Frist werden in der Regel vierzehn Tage angesehen. 
11. Gewährleistung 
11.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass von ihm gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Im Falle von Software gewährleistet der Auftragnehmer, dass diese mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. 
11.2 Offensichtliche Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übernahme der Ware, detailliert in Textform rügen. Der Schaden bzw. die Fehlmenge muss hierbei hinreichend deutlich gekennzeichnet werden (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB). Danach ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung frei. Bei der Meldung und Abwicklung von Mängeln ist der jeweilige RMA-Ablauf einzuhalten. 
11.3 Im Falle der Gewährleistung ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird der Auftragnehmer berichtigen und zwar nach seiner Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkungen des Fehlers. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen oder Wandlung vornehmen. Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung vom Auftragnehmer bei dem Auftraggeber ausgebauten und ersetzten Teile gehen wieder in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern es sich nicht um ein Vorbehaltsprodukt im Sinne von Ziffer 9.2 handelt. 
11.4 Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer die zur Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Auftraggeber diese Mitwirkung, ist der Auftragnehmer von der Gewährleistungsverpflichtung befreit. 
11.5 Im Falle der Überlassung von Software ist das Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 542 BGB wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist. 
11.6 Alle Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers für gelieferte Produkte erlöschen, wenn ohne Genehmigung des Auftragnehmers daran Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Auch für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung der Produkte nach Gefahrenübergang zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. 
11.7 Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungszeit. Für die Gewährleistungsfristen ist die jeweils konkret gelieferte Leistung maßgeblich, auch wenn es sich dabei um eine Teillieferung handelt. Das Recht auf kostenlose Gewährleistung besteht nur am Anlieferungs- bzw. Aufstellungsort durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat sämtliche Mehrkosten der Gewährleistung zu tragen, die sich aus der Verbringung der Waren an einen anderen Ort ergeben. Dies gilt insbesondere auch bei Verbringung ins Ausland. Bei Schäden, die nach Verbringung der Ware an einen anderen, als den ursprünglichen Aufstellungsort entstehen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ein Transportschaden nicht vorliegt. 
12. Schadensersatzansprüche 
12.1 Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auftragnehmer oder ein Erfüllungs- oder Handlungsgehilfe des Auftragnehmers den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt hat, wenn der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückgeht oder wenn der Schaden auf die Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht zurückgeht. Im Falle der fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den in der Regel voraussehbaren Schaden begrenzt. 
12.2 Die Haftung des Auftragnehmers für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Zweifache des Rechnungsbetrages, bei Dauerschuldverhältnissen des Jahresentgelts, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss. 
12.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass der Auftragnehmer deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Ziffer 
12.2 gilt entsprechend. 
12.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Eintritt eines Schadensereignisses unverzüglich mitzuteilen. 
13. Haftungsfreistellungen 
13.1 Sollte ein vom Auftragnehmer hergestelltes Produkt Rechte Dritter verletzen, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers im nachfolgenden Umfang frei. Der Auftragnehmer übernimmt dem Auftraggeber gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge. Voraussetzung ist allerdings, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch zu Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in Textform hierüber benachrichtigt und zudem der Auftragnehmer in Textform zur Durchführung aller Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ermächtigt bzw. das prozessuale Vorgehen mit dem Auftragnehmer abstimmt. 
13.2 Sind gegen den Auftraggeber Ansprüche gemäß Absatz 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann der Auftragnehmer auf seine Kosten das betroffene Produkt in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann der Auftragnehmer zudem das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produktes angemessenen Minderungsbetrages erstatten oder das Nutzungsrecht erwerben. 
13.3 Der Auftragnehmer ist von allen Verpflichtungen nach Ziffern 13.1 und 13.2 freigestellt, falls die Ansprüche Dritter auf vom Auftraggeber bereitgestellten Programmen oder Daten basieren oder darauf beruhen, dass das Produkt nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter andere als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird. 
13.4 Aufträge nach vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer ohne Prüfung einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Sofern durch eine solche Auftragsdurchführung Eingriffe in fremde Rechte erfolgen sollten, die auf Anweisungen/Vorgaben des Auftraggebers zurückgehen, haftet dafür ausschließlich der Auftraggeber. Er hat insoweit den Auftragnehmer von allen Schäden/Forderungen Dritter freizustellen, insbesondere soweit sie in diesem Zusammenhang von Dritten gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. 
13.5 Weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten Dritter bestehen nicht. 
14. Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer
Ein Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer oder Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Auftraggeber den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen. 
15. Sonstiges 
15.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus einem Vertrag mit dem Auftragnehmer abzutreten, zu verpfänden oder sonst wie mit Rechten Dritter zu belasten, es sei denn, der Auftragnehmer gibt einer solchen Maßnahme seine vorherige Zustimmung in Textform. 
15.2 Für Kaufleute ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 
15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 
15.4 Der Auftragnehmer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
16. Datenspeicherung, Geheimhaltung
Auftraggeberdaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten. 
Nutzungsbedingungen für Internetleistungen
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
17. Geltung
Die Nutzungsbedingungen für Internetleistungen (nachfolgend Nutzungsbedingungen genannt) bilden Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Sie halten verbindlich fest, welche Richtlinien bei der Benutzung der vom Auftragnehmer erbrachten Internetleistungen durch die Auftraggeber zu beachten sind. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können vom Auftragnehmer jederzeit abgeändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden, welche auf den Webseiten publiziert oder anderweitig den Auftraggebern mitgeteilt werden. Die geänderten Nutzungsbedingungen erlangen Geltung, sobald sie den Auftragnehmer veröffentlicht wurden. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen können unter www.CMS-Sudhaus.de abgerufen werden. Die Auftraggeber sind allein dafür verantwortlich, sich über die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen zu informieren. 
18. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine professionelle Erbringung der Internetleistungen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftraggebers auf ununterbrochene und jederzeitige fehlerfreie Verfügbarkeit der Leistungen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers die Leistungen anzupassen oder zu verbessern, wie auch im Falle von kostenlos angebotenen Leistungen diese nicht weiter anzubieten. Haftungsansprüche bei Zugangsschwierigkeiten oder Unterbrüchen im Netz des Auftragnehmers oder Dritten (Telekom, Versatel, Backbone Carrier etc.) die durch Störungen, höhere Gewalt, Reparaturen, Wartungsarbeiten etc. hervorgerufen werden, können nicht anerkannt werden. Der Auftragnehmer ist bemüht auftretende Störungen schnellstmöglich zu beheben und stellt den Auftraggebern geeignete Supportmöglichkeiten zur Verfügung. Diese richten sich nach dem geschlossenen Vertrag oder den entsprechenden Leistungsbeschreibungen. Entstandene Kosten für Support durch Dritte werden nicht rückvergütet. Haftungsansprüche für Schäden und Ausfälle (einschließlich Viren und Hacker Attacken), welche den Auftraggebern durch Dritte zugefügt werden, können nicht anerkannt werden. Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer keine an Dritte weiter. 
19. Benutzung von Internetleistungen
Auftraggeber dürfen die von Auftragnehmer angebotenen Internetleistungen ausschließlich im Rahmen der geltenden internationalen und deutschen Gesetze und Vorschriften benutzen. Die Auftraggeber verpflichten sich, die ihnen zur Verfügung gestellten Leistungen weder zur Begehung noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen sowie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer strafbaren Nutzung durch ihre Angestellten bzw. durch Angehörige ihres Unternehmen/ Institutionen und Haushalte zu treffen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Tatbestände der Verbreitung und des Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen, der so genannten harten Pornographie, der Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, der Störung der Glaubens- und Kulturfreiheit oder der Rassendiskriminierung. Die Übertragung, Verteilung und Speicherung von Material oder Informationen, welche gegen geltendes Recht oder gegen allgemein bekannte Vorschriften verstoßen, ist verboten. Dies umfasst insbesondere, ohne Einschränkung, Material, welches durch Urheberrechte und andere Schutzrechte geschützt ist (Copyright, Trademarks), sowie auch Geheimnisse, für die keine nachweisbare Autorisierung vorhanden ist. Ebenso ist die Verbreitung und Speicherung von Inhalten verboten, welche obszön oder verleumderisch sind, welche eine illegale Gefahr darstellen oder solche, die gegen geltende Export- oder Importkontrollgesetze verstoßen. Die Auftraggeber verpflichten sich, den Auftragnehmer unverzüglich über ihnen zur Kenntnis gelangte Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software zu informieren, einschließlich Fälle von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Leistungen durch Dritte (z.B. Hacker). Die Auftraggeber haften für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den von ihren Internetanschlüssen oder Servern in Anspruch genommenen Leistungen. 
20. System- und Netzwerk Sicherheit
Verstöße gegen die System- und Netzwerk-Sicherheit des Auftragnehmers sind verboten. Zuwiderhandlungen sind kriminelle Tatbestände, für welche die Auftraggeber gegebenenfalls straf- und/oder zivilrechtlich belangt werden können. Der Auftragnehmer klärt solche Vorkommnisse und Verstöße jeweils ab. Sollten dabei kriminelle Handlungen festgestellt werden, wird der Auftragnehmer die Strafverfolgungsbehörden informieren und ein entsprechendes Verfahren einleiten. Beispiele von Verstößen gegen die System- oder Netzwerk-Sicherheit sind insbesondere: - unerlaubter Zugriff auf oder die Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen, inbegriffen auch die Verkehrserfassung oder die Abtastung (Scan) als auch die bewusste Prüfung der Verwundbarkeit des System- oder des Netzwerkelementes oder der Versuch, die Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmaßnahmen zu durchbrechen, ohne dass hierfür die explizite Genehmigung des System- oder Netzwerk-Eigentümers vorliegt. - Unerlaubte Überwachung des Daten- oder Verkehrsflusses ohne explizite, vorgängige Genehmigung durch den System- oder Netzwerk- Eigentümer. - Interferenz des Dienstes zu einem Auftraggeber (Benutzer), zu System- oder Netzkomponenten, insbesondere mittels Mail-Bomben, Nachrichtenverbreitung (Broadcasts) oder anderer Versuche, das System zu überlasten. - Fälschung einer Steuerinformation in TCP/IPPaketen (Packet-Header), z.B. der TCP/IP-Adressen oder einer Information im Steuerungsteil (z.B. Adresse von Empfänger/Absender), in einer elektronischen Mitteilung (E-Mail) oder in einem Newsgroup-Eintrag. Die Auftraggeber treffen die notwendigen, angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Viren sowie zur Einhaltung der geltenden, gesetzlichen Bestimmungen. Die Auftraggeber haben beim Anschluss und der Benutzung von Geräten, die sie zur Nutzung einer Internetleistung einsetzen, die Instruktionen des Auftragnehmers zu befolgen. Sie sind außerdem für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen sowie für die Kompatibilität der von ihr benutzten Hard- und Software verantwortlich. Die Auftraggeber verlassen alle Internetleistungen, indem sie die online beschriebenen Prozeduren befolgen und namentlich auf «Logout» bzw. «EXIT» klicken und den benutzten Browser schließen, damit Dritten der Zugang zu ihren Konten und Verwaltungskonsolen verwehrt bleiben. 
21. E-Mail und andere elektronische Post
Der Versand von Belästigungen, insbesondere auch von unverlangter, kommerzieller Werbung und allgemeinen, unpersönlichen Ankündigungen ist verboten. Die Verwendung einer fremden Verteilstation (Relais), insbesondere eines fremden Mailservers, für die Verbreitung von elektronischen Mitteilungen, ist ohne vorgängige explizite Genehmigung durch den Eigentümer verboten. Der Versand derselben unverlangten Mitteilung an eine oder mehrere elektronische Verteillisten, in Fachkreisen bekannt als «Spamming oder Phishing», ist verboten. Das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Header Informationen ist verboten. 
22. News Groups
Der Versand oder die Veröffentlichung derselben oder ähnlichen Mitteilung in mehreren elektronischen Diskussionsforen (News Groups) wie z.B. die exzessive Quer- oder die Mehrfachveröffentlichung (auch bekannt als «Usenet spamming», «Excessive Multi-Posting» EMP, «Excessive Cross-Posting» ECP) ist verboten, ungeachtet des kommerziellen oder auch nicht-kommerziellen Inhalts. Das Fälschen von Header-Informationen in Usenet- Nachrichten ist verboten. 
23. Meldungsweg
Reklamationen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit den hier festgehaltenen Nutzungsbedingungen sind zu melden an: support@cms-sudhaus.de 
24. Verantwortlichkeit der Auftraggeber
Die Auftraggeber sind für den Inhalt sämtlicher Mitteilungen (Daten) verantwortlich, die von ihren Internet- oder Server Anschlüssen durch den Auftragnehmer übermittelt werden. Die Auftraggeber halten den Auftragnehmer schadlos, falls Dritte gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche im Zusammenhang mit der Übermittlung von Mitteilungen seitens der Auftraggeber geltend machen. Die Auftraggeber haften dem Auftragnehmer gegenüber für Verlust oder Beschädigung der ihnen zur Verfügung gestellten Hard- und/ oder Software. Ohne die vorgängige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform dürfen keine Veränderungen an der ihnen überlassenen Hard- oder Software vorgenommen werden. Über die Internetleistungen des Auftragnehmers können allenfalls Informationen zugänglich sein, die nur für Personen über 16 (oder 18) Jahre bestimmt sind. Die Auftraggeber werden daher alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um Personen unter 16 (bzw. 18) Jahren, die in ihrem Verantwortungsbereich stehen, den Zugang zu solchen Informationen zu verwehren. Der Auftragnehmer kann die Erbringung von Internetleistungen suspendieren, wenn eine Handlung oder Unterlassung seitens der Auftraggeber oder das Dulden einer Handlung, für die die Auftraggeber verantwortlich sind, die normale Funktion oder die Sicherheit des Kommunikations-Netzwerkes, über das der Auftragnehmer seine Leistungen erbringt, gefährdet oder zu gefährden scheint oder wenn Auftraggeber die vorliegenden Nutzungsbedingungen missachten. 
25. Teilnichtigkeit
Falls sich eine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen als ungültig erweisen sollte, wird diese durch eine andere Bestimmung ersetzt, welche den angestrebten Zweck möglichst weitgehend verwirklicht. 
26. Beendigung von Internetleistungen
Der Auftragnehmer hat das Recht, eine von ihm kostenlos angebotene Internetleistung (z.B. ein Gratis-Webmail-Konto, etc.) die während drei Monaten oder länger nicht benutzt wurde, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die damit verbundenen Daten definitiv zu löschen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, irgendwelche Daten auf den Konten von Auftraggebern aufzubewahren oder ungelesene oder nicht abgeschickte Nachrichten an sie oder Dritte weiterzuleiten. Mit einer Kündigung erlischt das Recht der Auftraggeber ohne weiteres und sofort, die entsprechenden Leistungen weiter in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer hat das Recht, jede (kostenlose oder kostenpflichtige) Internetleistung fristlos zu kündigen, wenn die Auftraggeber gegen die Rechtsordnung, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen. Für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Beendigung einer Internetleistung entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
CMS, Sudhaus & Partner GmbH
Stand: 06/2017